30/07/2025
Juristische Personen, wie etwa Gemeinden, können Mitglied des
Verwaltungsbeirats einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sein. Wird
ein namentlich genannter Vertreter oder Mitarbeiter als Beirat
gewählt, ist im Zweifel die juristische Person als Beiratsmitglied
bestellt.