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Solaranlage auf dem Dach: Eigentümer können Verluste steuerlich absetzen

Wer eine Solaranlage auf seinem Dach betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss Gewinne versteuern. Umgekehrt kann ein Hauseigentümer auch Verluste steuermindernd geltend machen – das Finanzamt darf sie nicht streichen. Ein entsprechendes Urteil ist jetzt rechtskräftig.