23/06/2014
Nutzt ein Mieter ein Garagendach seit vielen Jahren mit Erlaubnis des Vermieters als Dachterrasse, kann der Widerruf der Gestattung im Einzelfall davon abhängen, dass ein triftiger Grund gegen die Nutzung spricht.
(AG München, Urteil v. 12.12.2013, 432 C 25060/13)