03/06/2015
Besteht nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ein Rücktrittsrecht wegen Nichterfüllung von Vertragsbedingungen, lässt sich die Aufhebung der Grunderwerbsteuer nur durch Ausübung des Rücktrittsrechts erreichen, nicht aber dadurch, dass der vorherige Verkäufer das Grundstück in der Zwangsversteigerung erwirbt.